WAS IST NEU BEIM STAATSBÜRGERSSCHAFTSGESETZ
Die MA 17 (Magistratsabteilung für Integration und Diversität) organisierte in Zusammenarbeit mit dem Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen und dem Serbischen Kulturforum am 21. November einen Informationsabend in den Räumlichkeiten des Magistrats Rudolfsheim-Fünfhaus. Hierbei ging es um aktuelle Änderungen und Neuheiten im Staatsbürgerschaftsrecht, welche vor Kurzem in Kraft getreten sind
Juristin Marina Stojkov (MA17) eröffnete den Informationsabend. Anschließend ging das Wort an Frau Mag.ͣ Dunja Bogdanović die im Namen des Beratungszentrums für Migranten und Migrantinnen den Abend leitete. Neben ausführlich vorgetragenen Möglichkeiten und Kriterien über den erfolgreichen Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft, beantwortete sie auch zahlreiche Fragen aus dem Publikum. Unter anderem wurde auf Unklarheiten betreffend Aufenthaltserlaubnis, Wohnsitz, und Beschäftigung eingegangen.
Dank des neuen Gesetzes können Kriterien für einen erfolgreichen Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft leichter erfüllt werden. Laut altem Gesetz konnte die Staatsbürgerschaft verliehen werden wenn folgende Punkte erfüllt wurden: zehn Jahre ununterbrochener Aufenthalt in Österreich, ununterbrochenes Einkommen, Deutschkenntnisse auf Maturaniveau, Ablegung einer Prüfung. Dank der Umänderung der Vorschriften konnte das Staatsbürgerschaftsgesetz gemildert werden. Einer der wichtigsten Punkte ist dass nun nach sechs Jahren Aufenthalt ein Antrag erstellt werden kann. Natürlich müssen weiterhin davor einige Bedingungen erfüllt werden. Unter anderem ist darunter zu verstehen dass einer beruflichen Tätigkeit nachgegangen werden muss. Deutschkenntnisse auf B1 Niveau sind ein Kriterium. Weiters ist zu beweisen dass der Antragsteller im oben angegebenen Zeitraum keine sozialen Leistungen bezogen hat.
Frau Mag.ͣ Bogdanović erwähnte auch dass durch sozial engagierte Arbeit der Erwerbsprozess beschleunigt werden kann. Die Beschäftigung in einer humanitären Organisation wie die Caritas oder das Rote Kreuz, aber auch in Organisationen die sich mit Multikulturalismus und Integration befassen, ist bestimmt von großer Bedeutung. Das Nachgehen solch einer beruflichen Tätigkeit könnte insofern hilfreich sein da möglicherweise die Arbeitslosigkeit eines der größten Hindernisse darstellt.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Internetseiten der Beratungsstelle für Migranten und Migrantinnen www.migrant.at, sowie des Bundesministeriums für Inneres www.bmi.gv.at.
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